Frauenheilkunde

Das Ziel unserer Praxis ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung mit einem hohen Anspruch an Vorsorge zu vereinen.
Kinderwunschbehandlung
Man weiß seit Langem, dass etwa 10-15% aller Paare mit Kinderwunsch nicht spontan schwanger werden, und vielen dieser Paare kann ärztlich geholfen werden. Häufig stellt sich den Paaren die Frage, wie lange sollen wir noch warten, wann sollen wir medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Frage ist umso dringender, wenn „die Zeit abzulaufen“ scheint.
Heute ist aufgrund genauerer Untersuchungen bekannt, dass bei Paaren, bei denen im Hinblick auf die Fortpflanzungsfähigkeit keinerlei Störung besteht, in 80-90% der Fälle die gewünschte Schwangerschaft innerhalb eines Jahres eintritt.
Daher sollte nach einem Jahr ungeschützten Geschlechtsverkehrs ohne Eintritt einer Schwangerschaft eine gezielte Untersuchung beider Partner durchgeführt werden.
Empfängnisregelung
Für eine verantwortungsvolle Empfängnisregelung stehen heute zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl.
Es wird zwischen hormoneller und nicht-hormoneller Verhütung unterschieden. Die hormonelle Verhütung verhindert den Eisprung. Hierzu zählen die Anti-Baby-Pille, der Verhütungsring, die Drei-Monats-Spritze, das Verhütungspflaster, und das Verhütungsstäbchen. Zur nicht-hormonellen Verhütung gehören „Spiralen“ (Kupfer, Hormon), Kondome, Diaphragmen, sowie die periodische Enthaltsamkeit (kein Sex um die Zeit des Eisprungs).
Sexualtherapie
Sex ist ein allgegenwärtiges Thema in unserer Gesellschaft. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Sexualität im Laufe des Lebens vielfältigen Einflüssen und Veränderungen unterworfen ist.
Die Sexualtherapie ist eine Spezialisierung der psychotherapeutischen Verhaltenstherapie und bietet Problemlösungen vielfältiger Art an, wenn es in der Partnerschaft mal „nicht so gut läuft“.
Wechseljahre
Die Wechseljahre sind eine Zeitspanne im Leben jeder Frau. Von keinen Problemen bis hin zu massiven Beeinträchtigungen kann alles vorkommen. Jede Frau sollte individuell entscheiden, ob sie mit den Veränderungen zurecht kommt – oder nicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese Probleme zu mildern oder zu beseitigen.
Impfung
Bitte bringen Sie zur jährlichen Krebsvorsorge und zur Mutterpassbesprechung ihren Impfausweis mit. Wir führen jede Impfung (außer Gelbfieber und japanische Enzephalitis) durch und können auch Ihren Partner impfen.
Krebsnachsorge
Nach der abgeschlossenen Erstbehandlung ist es sinnvoll, regelmäßige Nachuntersuchungen durchzuführen.
Die empfohlenen Abstände und Inhalte dieser Kontrollen wurden durch die Deutsche Krebshilfe festgelegt. In den ersten drei Jahren sollen alle drei Monate Nachuntersuchungen durch den Frauenarzt erfolgen. Danach folgen halbjährliche Abstände, bis nach 5 Jahren zu den jährlichen Intervallen zurück gekehrt wird.
Krebsvorsorge
Krebsvorsorge: zweifellos ein aktuelles Thema. Von Vorsorge spricht man, wenn ein Krebsleiden in einem noch heilbaren Frühstadium entdeckt werden kann (Früherkennung). Leider sind nicht alle Krebsarten einer Früherkennung zugänglich. Die Frauenheilkunde kann für sich in Anspruch nehmen, dass bei der gynäkologischen Jahreskontrolle eine sinnvolle Früherkennung möglich ist.

!!! Wichtiger Hinweis für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung!!!
Zur gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung gehören nur die klinische Untersuchung mittels Abstrich, Tastuntersuchung und ab dem 50. Lebensjahr auch die Untersuchung auf Blut im Stuhl (Stuhlbrief). Ab dem 55. Lebensjahr kann stattdessen eine Darmspiegelung durchgeführt werden. Obwohl die Mammographie und der Brustultraschall längst feste Bestandteile der medizinischen Abklärung von Brustkrebs sind, sind sie dennoch nicht im Katalog der gesetzlichen Krebsvorsorgeuntersuchung enthalten. Sollte die klinische Krebsvorsorgeuntersuchung ohne auffälliges Ergebnis sein, können auf Wunsch dennoch ein Ultraschall der Brüste und des kleinen Beckens durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden dann jedoch nicht durch die Krnkenkassen erstattet, sondern dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung als individuelle Gesundheitsleistung durch eine Privat-Honorarnote nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

• Brustkrebs
Ist die häufigste Krebserkrankung der Frau in Deutschland. So erkranken 8-10% aller Frauen irgendwann in ihrem Leben an diesem Krebs. Risikofaktoren sind vor allem familiäre Belastungen, wie z.B. Brustkrebs in der Verwandtschaft, Übergewicht, späte oder keine Schwangerschaften und die Hormontherapie. Aufgrund der Häufigkeit und der deutlich besseren Prognose bei rechtzeitiger Diagnose ist die Früherkennung des Brustkrebses durch eine intensive Selbstuntersuchung , regelmäßige Kontrollen durch den Gynäkologen, Mammographien in empfohlenen Intervallen sowie die Kontrolle der Brust durch Ultraschall dringend zu fordern.
Zur Zeit wird der Brust-Ultraschall durch die gesetzlichen Krankenkassen als Vorsorgeuntersuchung nicht erstattet. Der Brustultraschall und die Mammographie ergänzen sich in der Darstellung des Brustdrüsengewebes. Indikationen zum Einsatz des Brust-Ultraschalls sind u.a. die Kontrolle unklarer Tastbefunde oder mammographisch darstellbare, aber nicht sicher beurteilbare Veränderungen. Eine Ausnahme ist allerdings heute noch Mikrokalk in der Brust. Dieser ist eine Domäne der Mammographie, alle anderen Veränderungen lassen sich besser mit dem Brust-Ultraschall darstellen.

• Gebärmutterhalskrebs
Im Frühstadium ist Gebärmutterhalskrebs zu 100% heilbar. Bei regelmäßigen Routineuntersuchungen beim Frauenarzt wird der Gebärmutterhals angesehen, getastet und es werden Abstriche durchgeführt, die nach spezieller Färbung unter dem Mikroskop beurteilt werden. Der Trockenabstrich wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Flüssigkeitsabstrich (Thin Prep) ist in der Diagnosestellung genauer, wird aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Falls ein Thin Prep gewünscht wird, wird aufgrund der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte eine Rechnung erstellt.

Die effektivste Maßnahme gegen den Gebärmutterhalskrebs ist dessen Vermeidung. Das klingt trivial, ist aber im Vergleich zu anderen Krebsarten vergleichsweise einfach. Bevor ein Gebärmutterhalskrebs entsteht, macht das Gewebe Veränderungen durch, die wir heute genau unterscheiden und behandeln können. Da der Gebärmutterhalskrebs nach heutigem Wissen in 95% der Fälle auf einer frühen Infektion mit einem humanem Papillomavirus (HPV) beruht, gibt es eine Möglichkeit der Prävention. Es wurden Impfstoffe entwickelt die vor einer Infektion mit HPV-Viren schützen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten zwischen dem 8. Und dem 18. Lebensjahr. Die wichtigsten Maßnahmen, die die Frau selbst beeinflussen kann, ist eine gute Genitalhygiene bei sich selbst und ihren Partnern und vor Allem eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt.

• Eierstockkrebs
Es gibt bis heute keine zuverlässige Früherkennung für diese Krebsart. Um trotzdem die Erkrankung in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen, sind jährliche Frauenärztliche Untersuchungen sowie ein Ultraschall vom kleinen Becken zu empfehlen.
Der Ultraschall des kleinen Beckens wird heute von der Scheide aus durchgeführt. Dabei sollte die Blase möglichst kurz vor der Untersuchung entleert werden. Zur Darstellung kommen die Gebärmutter, die Eierstöcke, die Blase und der sog. Douglas-Raum (tiefster Bereich der Bauchhöhle). Mit modernen Ultraschallgeräten lassen sich so Veränderungen in einer Größe von weniger als einem Millimeter darstellen.
Dieser Ultraschall wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Vorsorge übernommen.
Dr. med. Frauke Scheffler Thurau

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