Schwangerschaft

Die Untersuchungen in der Schwangerschaft werden nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.
Zusätzlich führen wir weitere sinnvolle Untersuchungen durch, die zur Zeit nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind.
Doppler-Sonographie
Bei dieser Untersuchung werden Blutflussmuster in mütterlichen und kindlichen Blutgefä0en mit einer speziellen Ultraschalltechnik dargestellt. Durch Diese Untersuchung kann die Versorgung des Feten mit Nährstoffen beurteilt werden. Ferner erlaubt sie besser als andere Überwachungsmethoden, den Zustand des ungeborenen Kindes einzuschätzen. Auffällige Blutflussmuster beim Feten können Hinweise auf eine kindliche Mangelversorgung geben.
Auffällige Blutflussmuster bei der Schwangeren können Hinweise auf eine „Schwangerschaftsvergiftung“ (Gestose) sein.

In der 28.-30. Schwangerschaftswoche wird bei allen Schwangeren eine Doppler-Sonographie durchgeführt. Abhängig von dem Ergebnis wird individuell weiter kontrolliert.
Cardio-Tocographie (CTG)
Das CTG ist die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne zusammen mit den Kontraktionen der Gebärmutter. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird der aktuelle Zustand des Kindes dargestellt. Dies geschieht mithilfe der gleichzeitigen Herzton- und Wehenaufzeichnung. Die Ableitung der Herztöne erfolgt mittels einer Ultraschallsonde und die Ableitung der Gebärmutterkontraktionen mittels einer Drucksonde von der Bauchdecke aus. Man kann beurteilen ob es dem Kind gut geht. Findet man eine Gefahrensituation so kann man geeignete Maßnahmen ergreifen.
NT-Screening
Alle werdenden Eltern sind darum besorgt dass ihr Kind gesund ist. Schwere Veränderungen der Chromosomen beenden meist schon in den ersten Wochen (Missed Abortion, keine Herztöne mehr). Manche Veränderungen lassen jedoch ein weiteres Wachstum und einige sogar eine normale Geburt zu. Zu den letzteren gehört z.B. das Down-Syndrom. Um derartige Veränderungen früh zu erkennen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Bekannt ist die Fruchtwasseruntersuchung, die eine direkte Beurteilung der Chromosomen des Ungeborenen erlaubt. Dieser Eingriff ist mit dem Risiko verbunden, dass auch eine gesunde Schwangerschaft Schaden nimmt. Das heißt, dass bei 200 Fruchtwasseruntersuchungen eine Schwangerschaft zugrunde geht. Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt über 35 Jahre alt ist, wird die Fruchtwasseruntersuchung von der Krankenkasse übernommen.

Das sogenannte NT-Screening besteht aus einer speziellen Ultraschalluntersuchung und einer Blutabnahme und bedeutet für das Ungeborene kein Verletzungsrisiko. Bei der Ultraschalluntersuchung wird die kindliche Nackenfalte gemessen. Bei der Blutabnahme werden zwei Schwangerschaftshormone bestimmt. Nach langjährigen statistischen Untersuchungen dieser so gewonnenen Werte kann man die prozentuale Wahrscheinlichkeit bestimmter Fehlbildungen ermitteln. Die Genauigkeit des NT-Screenings liegt bei 90%. Bei einem hohen Missbildungsrisiko wird man auf die Fruchtwasseruntersuchung nicht verzichten können.
NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest)
Seit Kurzem gibt es die Möglichkeit kindliche Zellen aus dem mütterlichen Blut zu gewinnen. Es handelt sich um eine Blutentnahme bei der Mutter ohne Risiko für die Schwangerschaft. Bei diesen kindlichen Zellen können die Chromosomen analysiert werden, und auf das Vorliegen eines Down-Syndroms untersucht werden. Es ist nicht möglich, den gesamten kindlichen Chromosomensatz auf Fehler zu untersuchen! Seit dem 01.07.2022 übernehmen Krankenkassen die Kosten von zur Zeit ca. 400 Euro für diese Untersuchung.
Praxisleistungen
•Schwangerschaftsberatung
•Blutuntersuchung auf Toxoplasmose
•Ersttrimesterscreening zur Abschätzung des individuellen Risikos für genetische Erkrankungen
•Ultraschall der Brust in der Schwangerschaft
•Fehlbildungsdiagnostik
•Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Nachdem Ihre Schwangerschaft zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche festgestellt und im Ultraschall Herzaktionen des Embryos nachgewiesen wurden, legen wir den Mutterpass für Sie an, der alle wichtigen medizinischen Daten enthält und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden muss. Diesen Pass sollten Sie immer bei sich tragen.

In der 12. Schwangerschaftswoche wird im Ultraschall die Entwicklung des Embryos kontrolliert, sowie der voraussichtliche Geburtstermin überprüft. In der 19.-22. Schwangerschaftswoche wird die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Es werden die kindlichen Maße bestimmt, der Sitz des Mutterkuchens, die Fruchtwassermenge überprüft, und die Entwicklung der inneren Organe kontrolliert.

In der 24.-28. Schwangerschaftswoche wird ein Routine-Blutzuckertest durchgeführt. Dafür brauchen Sie nicht nüchtern zu sein. In der Diagnostik erfolgt eine erste Blutentnahme zur Blutzuckerbestimmung, sodann erhalten Sie einen Trank mit 50g Zucker und nach einer Stunde wird erneut der Blutzucker bestimmt.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird bei jedem Besuch ein 30minütiges CTG geschrieben, dass uns Auskunft über den Zustand Ihres Kindes gibt.

In der 29.-32. Schwangerschaftswoche wird noch einmal im Ultraschall das Wachstum des Kindes überprüft, die Lage des Kindes bestimmt, und Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge kontrolliert. Vaginale Untersuchungen werden nur so häufig wie nötig durchgeführt; dabei wird jedes mal das Vaginalsekret unter dem Mikroskop beurteilt.

Die Untersuchungstermine liegen bei normalem Verlauf bis zur 28. Schwangerschaftswoche in einem Abstand von 4 Wochen, von der 29. bis zur 36. Woche in einem Abstand von 2 Wochen, danach wöchentlich und ab Geburtstermin alle 2 Tage.

Wünschen Sie weitere Untersuchungen, die nicht in den Richtlinien enthalten sind, sprechen Sie uns bitte an, wir erläutern Ihnen gern die Möglichkeiten. Es handelt sich speziell um das Ersttrimesterscreening, den Toxoplasmose-Test und zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Allerdings sind diese Untersuchungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, sondern müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.
Dr. med. Frauke Scheffler Thurau

Haben Sie irgendwelche Fragen?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!